§ 11 TIERSCHUTZGESETZ

Was hat dies für uns zu bedeuten?

Wir haben die behördliche Genehmigung,
gemäß §11 Tierschutzgesetz arbeiten zu dürfen!

Doch was bedeutet das in der Praxis?

Dies war bisher eigentlich für alle Tierschutzvereine erforderlich, welche Hunde & Katzen vermitteln, da dies vom Gesetzgeber als "gewerblicher Handel" angesehen wurde.

Inzwischen ist eine Genehmigung nach §11 TschG - seit 1.8.2014 auch gemäß dessen Abs. 5 - für alle Tierschutzvereine, welche Hunde nach Deutschland verbringen, verpflichtend und bindend.
Hierzu sind u.a. ein erweiterter Sachkundenachweis des
Verantwortlichen (1. Vors.), eine Zuverlässigkeitsbescheinigung sowie einfache Sachkundenachweise der Pflegestellen
erforderlich.

Ferner ist eine Anmeldung der Tiertransporte über das Traces-Melderegister obligatorisch. Dadurch ist zudem eine lückenlose Überwachung des Transportes, vor allem auch unter den Bestimmungen des Seuchenschutzes verbunden mit tierärztlichen Bescheinigungen zur Transportfähigkeit jedes einzelnen Tieres sichergestellt.

Wir halten diese "Hürden" auch durchaus für sinnvoll, denn ein gewisses Maß an geprüftem Fachwissen und Sicherheit sollte für die neuen Hundebesitzer schon vorhanden sein, sind wir es doch, die jeweils immer wieder neu den "Leitfaden" für Hund & Mensch individuell für das zukünftige Zusammenleben sorgfältig zusammenstellen.

Ferner gibt dieses "Gütesiegel" dem unbedarften Suchenden auch eine gewisse Sicherheit, hier eine geprüfte Fachkompetenz und genehmigte Einfuhr von Tieren vorzufinden.

Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass es auch viele ähnliche Tierschutzvereine gibt, die zwar diese behördliche Genehmigung bisher noch nicht beantragt haben, aber trotzdem eine absolut seriöse und fachlich wirklich gute Arbeit verrichten.
Nur ist es für den absoluten Laien eben schwerer, dies herauszufiltern, denn es gibt leider auch "Hundehändler", die unter dem Deckmantel des Tierschutzes auf "bunten Internetseiten" gutgläubigen Bürgern Hunde aus Massenzuchten verkaufen.

Gibt es denn nun etwas, was wir mit der Genehmigung gemäß § 11 TierSchG machen können, was ohne diese Auszeichnung auf keinen Fall geht?

Ja - unabhängig mal von der immer wiederkehrenden Diskussion, ob ein Tierschutzverein sonst überhaupt noch in irgendeiner Form arbeiten darf - haben wir damit die fachlichen Voraussetzungen, ein richtiges Tierheim zu errichten und zu betreiben.

Bei unserer derzeitigen Vereinsgröße mit überschaubarer Mitgliedschaft und äußerst begrenztem Budget ist das zwar zzt. außer jeder Reichweite, aber nicht nur Hunde haben Träume... ;-)

HUNDETRÄUME WERDEN WAHR e.V.

 

Tierschutz für ein schönes Hundeleben
mit lieben Menschen

 

(... und auf uns'ren Seiten gibt's auch Räume
für so manche Katzenträume ;-)

 

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur DSGVO
im Impressum! => DSGVO!

 

 

Was bewegt uns, unsere Mitglieder & Freunde?
Schauen Sie bei uns auch auf facebook rein!

Mehr dazu zunächst hier - oder gleich auf den Banner klicken ;-)

 

Click here for "google translate" and choose your language!