UNSERE SATZUNG
Das sichern wir Ihnen zu
Die Satzung eines jeden Vereins legt verbindlich Sinn und Zweck des Vereins fest sowie regelt deren "Geschäfte" (Versammlungen, Mitgliederbetreuung, Abstimmungen usw.).
Die Satzung muss im Vereinsregister des Amtsgericht hinterlegt sein und kann dort von jedermann eingesehen werden.
Bei uns ist sie in dem AG Neuruppin unter dem AZ "VR 4178 Np"hinterlegt.
Eine Satzung wird ausschließlich von den Mitgliedern in entsprechenden Versammlungen verfasst bzw. bei Bedarf geändert.
Natürlich brauchen Sie nicht bis nach Neuruppin fahren, nachfolgend können Sie unsere Satzung einsehen (als Download verfügbar).